Niveau Standard und Standard AHS

  • Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Richtlinien der Mittelschule.
  • Der Unterricht erfolgt an unserer Schule größtenteils in heterogenen Gruppen, das heißt: Die verschiedenen Leistungsniveaus (Standard/Standard AHS) werden gemeinsam unterrichtet, es erfolgt keine dauerhafte Trennung der Klassen.
  • Durch das Teamteaching werden die Kinder und Jugendlichen bestmöglich gefördert.

 



Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL)

Neben der Benotung der Leistungen durch Ziffernnoten, erfolgt auch eine ergänzende Leistungsrückmeldung. Diese neue Form der Leistungsbeurteilung wird in der Lehrplanverordnung, im SchUG und SchOG beschrieben:

  • Den Schüler:innen ist für jede erfolgreich absolvierte Schulstufe zusätzlich zum Jahreszeugnis eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung auszustellen, die in schriftlicher Form die Leistungsstärken ausweist (SchUG §22 (1a)).
  • Unter ergänzender differenzierender Leistungsbeschreibung ist eine verbale Beschreibung der Leistungsstärken des Schülers bzw. der Schülerin gemeint, die ihm/ihr gemeinsam mit der Schulnachricht bzw. dem Zeugnis auszustellen ist (SchOG §8 o)).
  • Ein Mal im Jahr (4. Klasse: Schulnachricht, 1. bis 3. Klasse: Jahreszeugnis) wird die EDL an unserer Schule ausgehändigt.

 



Übertrittsbestimmungen und Aufnahmebedingungen – Der Weg nach der Mittelschule

Mit Einführung der neuen Leistungsbeurteilung haben sich auch die Übertrittsberechtigungen verändert. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass eine formale Übertrittsberechtigung keine Garantie für eine Aufnahme an einer weiterführenden Schule bedeutet. Die weiterführenden Schulen reihen die Bewerberinnen und Bewerber nach autonom festgelegten Kriterien.

Folgende Links geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen:

  • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (HTL, usw.): hier klicken
  • allgemeinbildende Höhere Schulen: hier klicken
  • Polytechnische Schule: Für die Aufnahme in die Polytechnische Schule gibt es keine besonderen Bestimmungen. Der Besuch der Polytechnischen Schule ist für die Erfüllung der Schulpflicht in jedem Fall möglich.